Jahresabschluss
In der Hauptversammlung am 24. Juni 2020 wurde der Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart gewählt und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 beauftragt. Der vom Vorstand nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellte Jahresabschluss der Stadtwerke Düsseldorf AG zum 31. Dezember 2020 sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 wurden durch den Abschlussprüfer unter Einbeziehung der Buchführung gemäß dem Prüfungsauftrag geprüft. Die Prüfung ergab keine Einwendungen, so dass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde.
Der vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 aufgestellte Bericht nach § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) ist vom Abschlussprüfer ebenfalls geprüft worden. Nach sorgfältiger Prüfung dieses Berichts erteilte der Abschlussprüfer folgenden Bestätigungsvermerk:
„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“
Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers nebst Abschlussunterlagen und Gewinnverwendungsvorschlag nach Vorprüfung durch den Finanzausschuss rechtzeitig vor der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats zugeleitet. Der Vorstand erläuterte in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats per Medienkonferenz und in der vorbereitenden Sitzung des Finanzausschusses ebenfalls per Medienkonferenz die Unterlagen. An diesen Sitzungen nahm ebenfalls der Abschlussprüfer teil, berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Der Abschlussprüfer informierte über von ihm zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachte Leistungen sowie darüber, dass keine Umstände vorliegen, die seine Befangenheit besorgen lassen.
In der virtuell stattgefundenen Sitzung befasste sich der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 14. April 2021 eingehend mit dem Jahresabschluss, dem Lagebericht, dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und dem Abhängigkeitsbericht nach § 312 AktG und erhob nach eigener Prüfung und nachdem er die Berichte und Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers zur Kenntnis genommen hatte, keine Einwendungen. Er berichtet ferner darüber, dass er ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem gewonnen hat. Dem Aufsichtsrat empfahl er, den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 nebst dem zugehörigen Lagebericht sowie den Abhängigkeitsbericht nach § 312 AktG zu billigen sowie dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns zu folgen.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und den Abhängigkeitsbericht nach § 312 AktG eingehend geprüft. Nach Kenntnisnahme der Berichte und Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers und nach Entgegennahme des Berichts des Vorsitzenden des Finanzausschusses über die Beratungen und Prüfungen des Ausschusses zur Vorbereitung der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats sowie nach seinen eigenen Prüfungen ergaben sich für den Aufsichtsrat nach dem abschließenden Ergebnis keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020, den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020, den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und den Abhängigkeitsbericht nach § 312 AktG (insbesondere die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichtes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen). Die Gesellschaft wurde nach Überzeugung des Aufsichtsrats durch die Konzernbeziehungen nicht benachteiligt. Der Aufsichtsrat nahm das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen durch den Abschlussprüfer zur Kenntnis hatte und hierzu keine Einwände. Er billigte daraufhin in seiner als virtuell stattgefundenen Bilanzsitzung am 21. April 2021 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 sowie den Lagebericht. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Abhängigkeitsbericht nach § 312 AktG für das Geschäftsjahr 2020 wurde ebenfalls gebilligt. Ferner hat sich der Aufsichtsrat in seiner Bilanzsitzung dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020 angeschlossen.